Kurs I'25 | 27.01.-07.02.2025 | |||
Prüfung 15.02.2025 | ||||
Flyer: Download | ||||
Ausführliche Info's | ||||
Kurs II'25 | 12.09.-08.11.2025 | |||
Prüfung 08.11.2025 | ||||
Flyer: Download | ||||
Ausführliche Info's | ||||
Info's: | Tel. 0351 4662492 | |||
Download Flyer: |
Die Sachkundeausbildung gibt es seit 1995. Sie wurde durch den Ausbildungsbeirat „Sachkundiger für bekämpfenden Holzschutz“ ins Leben gerufen und ist die einzige bundesweit einheitliche Ausbildung auf dem Gebiet des Holzschutzes.
Der Beirat ist ein freiwilliger Zusammenschluss privater und öffentlicher Einrichtungen. Im Jahr 2003 wurde der Abschluss umbenannt in: „Sachkundiger für Holzschutz am Bau“
Die Ausbildung erfolgt durch geprüfte Einrichtungen. Der Sächsische Holzschutzverband e.V. als Mitglied des Beirates und Mitinitiator der Ausbildung hat von Anfang an die Berechtigung zur Durchführung der Lehrgänge. Seit 1995 wurde hier jedes Jahr mindestens ein Lehrgang erfolgreich durchgeführt.
Der Abschluss berechtigt u.a. zum Umgang mit kennzeichnungspflichtigen Holzschutzmitteln. Der Lehrgang ist entsprechend Bescheid der Landesdirektion Dresden vom 14. Juni 2021 gleichwertig mit einer Ausbildung für die Sachkunde Schädlingsbekämpfung gemäß § 8 Abs. i.V. m. Anhang I Nr. 3.4 Abs. 6 GefstoffV für den Anwendungsbereich Holz- und Bautenschutz. Der Inhaber der Urkunde ist damit sachkundig im Sinne des Anhang I Nr. 3.4 Abs.6 GefstoffV.
Außerdem entspricht der Abschluss den Forderungen der DIN 68 800 T1 (06/2019), Pkt. 10 (siehe unten) und ist im entsprechenden Normenkommentar benannt. Da eine bauaufsichtliche Einführung der DIN 68 800 T1/2 erfolgt ist, ist der Abschluss unentbehrlich für jeden auf dem Gebiet des Holzschutzes Tätigen! Außerdem berechtigt der Abschluss zur Mitgliedschaft im Sächsischen Holzschutzverband e.V.
DIN 68 800 Teil 1 (06/2019), Holzschutz – Allgemeines,
Pkt. 10 Anforderungen an den Ausführenden:
10.1.1 Holzschutzmaßnahmen … erfordern ausreichende Kenntnisse über den Baustoff Holz, über bestehende Schadensmöglichkeiten sowie über die Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen und deren Durchführung.
10.2.1 Holzschutzmaßnahmen bei tragenden Holzbauteilen dürfen nur durch Fachbetriebe/ qualifizierte Fachleute ausgeführt werden.
10.2.4 Qualifizierte Fachleute sind diejenigen, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und über die entsprechende Ausrüstung verfügen.
Besucherzahl: 89864