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Ziele „Sachkundiger für Holzschutz am Bau“
Rückblick:
„Holzschutzfachmann“
3 Jahre Praxiserfahrung + Postgradualstudium
  staatl. Zulassung,
Weiterbildung durch Ingenieurorganisation
„Sachverständiger für Holzschutz“   staatl. Zulassung,
Weiterbildung durch Ingenieurorganisation
(Gutachter, Arbeiten für Gerichte)
Heute:
„Sachverständiger“ = ungeschützter Titel
   
Einziger offizieller Titel =
„Öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger“
  durch Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern und ggf.
Ingenieur- und Architektenkammern
Ausbildung u. a. bei EIPOS,
Prüfung jedoch nur bei Industrie- und Handelskammern
Seit 1995:    
„Sachkundiger für bekämpfenden Holzschutz“ bzw.
„Sachkundiger für Holzschutz am Bau“
  durch Ausbildungsbeirat
Ausbildung durch ausgewählte Einrichtungen
Grundlage: Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit chemischen HSM.
Das heißt, zukünftig dürfen nur noch „Sachkundige“ mit HSM arbeiten!
Quelle: Lehrgangsordner zum Sachkundelehrgang

Sächsischer Holzschutzverband e.V. · Zellescher Weg 24, 01217 Dresden · Tel.: 0351 4662492 · info@sachkunde-holzschutz.de · www.sachkunde-holzschutz.de
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